Ratgeber zur Formulierung von Stellungnahmen

Im Auftrag des Kompetenzzentrum Urbane Sicherheit KURBAS des Landeskriminalamtes Niedersachsen konnte ein umfangreicher Ratgeber erstellt werden, der erstmals das Thema Sicherheit in der Bauleitplanung aus Sicht der Kriminalprävention in den Fokus nimmt. Ziel war es, eine hohe Anwendungsorientierung und gute Handhabbarkeit für örtliche Polizeidienststellen in ihrer Funktion als Trägerinnen öffentlicher Belange zu erreichen.

Der Ratgeber ist insbesondere auf (Bauleit-)Pläne, an denen die zuständigen Polizeidienststellen formal beteiligt werden (müssen), ausgerichtet. Der Ratgeber gilt besonders für Vorhaben, die der Siedlungsflächenerweiterung oder der Innenentwicklung dienen, Straßenbauplanungen betreffen oder infrastrukturelle Vorhaben vorbereiten. Der Ratgeber kann sowohl im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung genutzt werden als auch zu vorliegenden Entwürfen und öffentlich ausgelegten Projekten.

Zur Einführung

Behörden und alle Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch eine Planung berührt werden kann, sind gemäß Baugesetzbuch durch die planaufstellende Gemeinde über die jeweilige Planung zu unterrichten und zur Äußerung (sprich: Stellungnahme) aufzufordern. Zu den betroffenen Trägern öffentlicher Belange zählen häufig auch die örtlichen Polizeidienststellen. Das Kompetenzzentrum Urbane Sicherheit – KURBAS hat die Schwierigkeiten und den Aufwand erkannt, die dadurch auf die Polizeibehörden zukommen können, und häufig gestellte Anfragen als Aufhänger oder Ausgangspunkt für diesen Ratgeber genutzt. Fachlich-sachliche Grundlagen werden hiermit zur Verfügung gestellt, um eine Stellungnahme zu strukturieren und gezielt in Bauleitplanverfahren Einfluss zu nehmen.

Die rechtlichen Grundlagen der Bauleitplanung reichen formal aus, um Sicherheitsaspekte einzubringen, eine entsprechende Stellungnahme ist also entsprechend im Baugesetzbuch (BauGB) vorbereitet. Hier heißt es gem. §1(6) Nr. 1: Insbesondere zu berücksichtigen sind: „die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung, …“. Es bedarf jedoch einer ausreichenden Kenntnis darüber, wie und wo sie rechtlich konform, an der richtigen Stelle und zum richtigen Zeitpunkt eingebracht werden müssen. Dieser Bedarf ist Hintergrund für den vorliegenden Ratgeber.

Damit zusammenhängend wird grundsätzlich empfohlen, Sicherheitsaspekte möglichst frühzeitig in die Planungsprozesse einzubringen, das heißt informell auch schon im Vorfeld der offiziellen Rechtsplanung, z.B. im Zuge von Stadtentwicklungsprozessen, Sanierungskonzepten oder Städtebaulichen Wettbewerben. Diese unterschiedlichen Planungsprozesse sind jedoch nicht Gegenstand dieses Ratgebers. Formal sieht das deutsche Planungsrecht erst im Rahmen der Bauleitplanung und dabei insbesondere auf Ebene des Bebauungsplans (B-Plan) eine konkrete und rechtlich abgesicherte Möglichkeit zur Stellung- und damit Einflussnahme vor.

Zum Inhalt

Zum Einstieg in den Ratgeber werden einige grundlegende Informationen gegeben, die die Arbeit an einer Stellungnahme erleichtern sollen. Das Kernstück des Ratgebers dient der konkreten Anwendung, hier werden die relevanten Festsetzungen eines B-Planes vorgestellt und hinsichtlich ihrer Sicherheitsrelevanz im Detail durchgearbeitet. Alle in der vorgelegten Planzeichnung dargestellten und in der Begründung ausformulierten Festsetzungen sollten sich hier wiederfinden. Fragen werden aufgeworfen und gleichzeitig Antworten gegeben. Anschließend wird der Zusammenhang zwischen Städtebau und Kriminalprävention aufgezeigt und der Nutzen von kleinräumigen Kriminalitätslagebildern sowie Informationen über umgebende Nachbarschaften und Nutzungen erläutert. Zur Einordnung der Planungs- und Maßstabsebenen, die das deutsche Planungssystem bestimmen, wird am Ende des Ratgebers ein Überblick in Form einer Matrix gegeben, in der neben inhaltlichen Informationen insbesondere die Beteiligungsmöglichkeiten und deren gesetzlicher Hintergrund vermittelt werden.

Projektteam:

  • Ingrid Heineking, StadtUmLand, Hannover
  • Petra Preuß, StadtUmLand Hannover

Herausgeber:

  • Landeskriminalamt Niedersachsen
    Kriminologische Forschung und Statistik / Zentralstelle Prävention
    Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover